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Wie viel Lohn bekomme ich in der Schweiz bei Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub?

1. Februar 2021
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2 Minuten lesen

Wie lange dauert mein Mutterschaftsurlaub?

Der Mutterschaftsurlaub dauert 98 Tage (oder 14 Wochen), gerechnet ab dem Tag, an dem er beginnt. Sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Frauen, die früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, verlieren ihren Anspruch auf eine Entschädigung. Sie können das Mutterschaftsgeld bis zu 5 Jahre nach dem Ende Ihres 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs beantragen. Danach verfällt Ihr Anspruch und Sie haben keine weiteren Ansprüche mehr. Es ist wichtig zu wissen, dass beim Mutterschaftsurlaub die Wochenenden in den Entschädigungszeitraum einbezogen werden.

Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2021 geboren wird und unmittelbar nach der Geburt mehr als 14 Tage im Krankenhaus bleiben muss, verlängert sich der Zeitraum für den Bezug von Mutterschaftsgeld um die Anzahl der Tage, die Sie im Krankenhaus verbracht haben, höchstens jedoch um 56 Tage. Wenn Ihr Kind also am 14. Juli geboren wird und Sie bis zum 9. August im Krankenhaus bleiben, erhalten Sie zusätzliche 10 Tage Mutterschaftsgeld. Um die Verlängerung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie auf dem Antragsformular die Dauer des Krankenhausaufenthalts angeben, ein ärztliches Attest vorlegen und die erforderlichen Nachweise über Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz erbringen.

Wie viel Geld bekomme ich?

Mütter erhalten 80 % ihres Lohns in Form einer Mutterschaftsentschädigung von bis zu 196 Franken pro Tag. Kantonale Bestimmungen, Personalreglemente und Gesamtarbeitsverträge können grosszügigere Lösungen vorsehen. Das maximale Taggeld ist bei einem Monatseinkommen von 7 350 Franken (7 350 Franken x 80 % ÷ 30 Tage = 196 Franken/Tag) oder, wenn Sie selbständig erwerbend sind, bei einem Jahreseinkommen von 88 200 Franken (88 200 Franken x 0,8 ÷ 360 Tage = 196 Franken/Tag) erreicht.

Um die Mutterschaftsentschädigung zu erhalten, müssen die Arbeitnehmerinnen vor der Geburt ihres Kindes neun Monate lang AHV-pflichtig gewesen sein und während der Schwangerschaft mindestens fünf Monate gearbeitet haben.

Wenn Ihr Kind zu früh geboren wurde, verkürzt sich die Dauer der AHV-Pflicht auf:

  • 6 Monate im Falle von Kindern, die vor dem 7.
  • 7 Monate bei Kindern, die vor dem 8. Monat geboren sind
  • 8 Monate im Falle von Kindern, die vor dem 9.

Außerdem müssen die werdenden Mütter zum Zeitpunkt der Geburt noch in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbständig sein.

Wie erhalte ich mein Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld?

Sie können Mutterschafts-/Vaterschaftsgeld auf drei Arten beantragen:

  • Ihr Unternehmen - Sie können den Antrag direkt bei Ihrem Unternehmen stellen
  • Direkt bei der AHV-Stelle - Sie können den Antrag direkt bei der AHV-Stelle stellen, wenn Sie selbständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig sind

Wenn Ihr Unternehmen Ihren Lohn für die Dauer des Anspruchs weiterbezahlt, zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung an Ihren Arbeitgeber aus. Ist Ihr Unternehmen nicht in der Lage, Ihren Mutterschaftsurlaub zu bezahlen, springt die Ausgleichskasse ein und zahlt die Mutterschaftsentschädigung direkt an Sie oder an die anspruchsberechtigte Person.

Mutterschaftsgeld kann Ihnen auch im Ausland gezahlt werden, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes ins Ausland ziehen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub?

Ab Januar 2021 erhalten Väter in der Schweiz innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen. Anders als die Mutter hat der Vater nur dann Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes der rechtliche Vater ist oder innerhalb der folgenden sechs Monate der rechtliche Vater wird.

Ein weiterer Unterschied zur Mutterschaftsentschädigung besteht darin, dass bei einem längeren Krankenhausaufenthalt des Kindes der Beginn des Anspruchs nicht verschoben werden kann. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub ist der Vaterschaftsurlaub flexibel. Väter können ihn auf einmal oder in einzelnen Tagen nehmen, allerdings muss dies innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt geschehen. Erwähnenswert ist auch, dass Unternehmen den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern, die Vaterschaftsurlaub nehmen, nicht kürzen dürfen.

Der Vaterschaftsurlaub ist nicht ohne Kosten für die Arbeitnehmer verbunden. Die Kosten für den Vaterschaftsurlaub werden sich auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Um diese Kosten zu decken, wurde der EO-Beitrag im Jahr 2021 von 0,45 % des Lohns auf 0,5 % erhöht.

Das Schweizer Parlament diskutierte auch einen Vorschlag für einen gemeinsamen Elternurlaub von 38 Wochen, der es den Eltern ermöglicht, den gemeinsamen Urlaub frei untereinander aufzuteilen. Diese Gesetzgebung wird als ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung am Arbeitsplatz angesehen, der sich in den skandinavischen Ländern als wirksam erwiesen hat.


Bassil Eid
Earny CEO

CEO von Earny und langjähriger CFO in der Arbeit mit Startups.