Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in der Schweiz verstehen 👩🍼👨🍼
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Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz dauert insgesamt 98 Tage (d. h. 14 Wochen) ab dem Tag des Beginns. Diese Bestimmung gilt gleichermaßen für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte. Bitte beachten Sie, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz vor Ablauf dieser Frist zum Verzicht auf die restliche Vergütung führt. Interessanterweise können Sie bis zu 5 Jahre nach Ablauf Ihres Mutterschaftsurlaubs Mutterschaftsleistungen beantragen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch.
Bei Geburten nach dem 1. Juli 2021 wird der bezahlte Mutterschaftsurlaub um die Anzahl der Tage verlängert, die Ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt im Krankenhaus verbringen muss, sofern dieser Aufenthalt länger als 14 Tage dauert. Die Verlängerung ist auf maximal 56 Tage begrenzt. Um diese Verlängerung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Dauer des Krankenhausaufenthalts auf Ihrem Antragsformular angeben, ein ärztliches Attest vorlegen und einen Nachweis über Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz erbringen.
Die Entschädigung für den Mutterschaftsurlaub in der Schweiz beträgt 80 % Ihres Gehalts, begrenzt auf 196 Schweizer Franken pro Tag. Je nach kantonalen Bestimmungen, Personalvorschriften und Tarifverträgen haben Sie möglicherweise Anspruch auf großzügigere Leistungen. Um Anspruch auf Mutterschaftsurlaub zu haben, müssen Arbeitnehmerinnen mindestens neun Monate vor der Geburt des Kindes AHV-Beiträge geleistet und während der Schwangerschaft mindestens fünf Monate gearbeitet haben. Beachten Sie, dass diese Zeiträume im Falle einer Frühgeburt entsprechend angepasst werden.
Es gibt drei Möglichkeiten, die Vergütung für den Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub zu beantragen:
Seit Januar 2021 haben Schweizer Väter Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes. Diese Leistung ist an die Bedingung geknüpft, dass sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt der rechtliche Vater sind oder werden. Im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub wird der Vaterschaftsurlaub nicht verlängert, wenn das Kind länger im Krankenhaus bleiben muss. Darüber hinaus bietet er mehr Flexibilität, da Väter wählen können, ob sie ihn innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes am Stück oder in Teilabschnitten nehmen möchten. Es ist zu beachten, dass die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs keine Kürzung des bezahlten Urlaubsanspruchs der Arbeitnehmer zur Folge hat.
Der Vaterschaftsurlaub ist für den Arbeitnehmer jedoch mit gewissen Kosten verbunden, die sich auf jährlich schätzungsweise 230 Millionen Schweizer Franken belaufen. Diese Kosten haben zu einer Erhöhung des Beitrags zur Familienzulage von 0,45 % auf 0,5 % im Jahr 2021 geführt. Im Schweizer Parlament wird derzeit auch über die Einführung eines gemeinsamen Elternurlaubs von 38 Wochen diskutiert, der es Eltern ermöglicht, den Urlaub untereinander aufzuteilen. Diese Initiative stellt einen Fortschritt in Richtung Gleichstellung am Arbeitsplatz dar.
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