9.4.2023
/
3 Min. Lesen

Wie gründet man ein Startup in der Schweiz? Dinge, die Sie wissen sollten 📝.

Diesen Artikel teilen

Kann ich selbst ein Startup in der Schweiz gründen? 🏢

Ja, das können Sie! Die Gründung eines Startups in der Schweiz ist ein einfacher Prozess, der selbstständig durchgeführt werden kann. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie befolgen müssen:

Schritt 1 - Wähle den Typ der einzubettenden Entität 📝.

In der Schweiz gibt es vier Rechtsformen, die häufig für die Eingliederung von Unternehmen verwendet werden:

Einzelunternehmen :

  • Geeignet für ein Ein-Personen-Unternehmen.
  • Keine Kapitalanforderungen für die Einbettung.
  • Keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, wenn der Jahresumsatz weniger als 100 000 CHF beträgt.
  • Die Anmeldung bei der OASI (AHV/AHV) ist erforderlich, um den Status eines Selbstständigen zu erhalten.
  • Keine notarielle Intervention erforderlich.

Offene Handelsgesellschaft :

  • Geeignet für ein Unternehmen mit zwei oder mehr Gesellschaftern.
  • Keine Kapitalanforderungen für die Einbettung.
  • Die Eintragung in das Handelsregister ist obligatorisch.
  • Keine notarielle Intervention erforderlich.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) :

  • Geeignet für ein Unternehmen mit zwei oder mehr Gesellschaftern.
  • Erfordert eine Mindestkapitalinvestition von 20.000 CHF für die Eingliederung.
  • Die Eintragung in das Handelsregister ist obligatorisch.
  • Für eine offizielle Anerkennung ist eine notarielle Intervention erforderlich.

Aktiengesellschaft (AG) :

  • Geeignet für ein Unternehmen mit zwei oder mehr Gesellschaftern.
  • Erfordert eine Mindestkapitalinvestition von 100.000 CHF (50 % davon können Sachleistungen sein) für die Eingliederung.
  • Die Eintragung in das Handelsregister ist obligatorisch.
  • Für eine offizielle Anerkennung ist eine notarielle Intervention erforderlich.
  • Gewinne und Dividenden von Aktionären unterliegen der Besteuerung.

Viele Start-ups entscheiden sich für die Eingliederung als AG, da sie so Investitionen anziehen und eine investorenfreundliche Aktienstruktur schaffen können. Wenn Sie sich jedoch zunächst für die Eingliederung als GmbH entscheiden und planen, zu einem späteren Zeitpunkt nach Investitionen zu suchen, müssen Sie Ihre GmbH in eine AG umwandeln, was ein komplexer und kostspieliger Prozess sein kann.

Schritt 2 - Legen Sie die Kapitalverteilung mit den Gründern fest 💼.

Entscheiden Sie bei der Eingemeindung Ihres Schweizer Startups über die Kapitalverteilung unter den Gründern. Bedenken Sie, dass die Aufteilung des Kapitals auch eine entsprechende Kapitaleinlage erfordert. Wenn es beispielsweise zwei Gründer gibt und sie sich darauf einigen, das Kapital gleichmäßig zu verteilen (je 50 %), muss jeder Gründer 50 % des erforderlichen Mindestkapitals beisteuern.

Schritt 3 - Eröffne ein Kapitalkonto bei einer Bank 💰.

Für die Einbringung einer GmbH oder AG müssen Sie bei einer Bank ein "Kapitalkonto" eröffnen. Auf diesem Konto können Sie das für eine GmbH (20.000 CHF) oder eine AG (100.000 CHF, wobei 50 % davon Sacheinlagen sein können) erforderliche Mindestkapital hinterlegen. Sobald Sie das Geld eingezahlt haben, stellt die Bank eine Bescheinigung aus, die Sie verwenden können, um das Unternehmen beim Handelsregister einzugliedern.

Schritt 4 - Holen Sie sich Hilfe von einem zuverlässigen Anwalt 🤝.

Die Vorbereitung der für das Handelsregister erforderlichen Dokumente und die Suche nach einem Notar kann ein komplizierter Prozess sein. Es ist ratsam, einen zuverlässigen Anwalt wie Lexr zu beauftragen, der Ihnen hilft, die Eintragung zu erschwinglichen Kosten durchzuführen. Sie werden Ihnen helfen, die erforderlichen Dokumente vorzubereiten und sie bei den Schweizer Behörden einzureichen. Außerdem kann es von Vorteil sein, von Anfang an einen kompetenten Anwalt zu haben, wenn es um zukünftige Kapitalerhebungen oder Aktienoptionspläne für Mitarbeiter geht.

Schritt 5 - Unterschreiben Sie bei einem Notar und bestätigen Sie die Dokumente 🖋️

Sobald die Dokumente vorbereitet sind, wird ein Notar die Identität und die Unterschriften der Gründer bestätigen. Die Gründer müssen die Dokumente mit handschriftlichen Unterschriften (keine digitalen Signaturen) unterzeichnen. Dies kann bei einem Zoom-Anruf geschehen, bei dem der Notar die Pässe und die Identitäten der Gründer überprüft. Alternativ können auch persönliche Treffen vereinbart werden, wenn Sie dies bevorzugen.

Schritt 6 - Warten Sie auf die Bestätigung des Handelsregisters ⏳.

Ihr Unternehmen wird im Handelsregister aufgeführt, wodurch seine Gründung bestätigt wird. Sie können das Register über den zentralen Index der Handelsnamen der Regierung abrufen. Diese Bestätigung schließt den Prozess der Eintragung Ihres Startups in der Schweiz ab.

Schritte nach der Einbettung

Nachdem Sie Ihr Startup gegründet haben, haben Sie noch weitere Verpflichtungen zu erfüllen:

  • Erhalten Sie die notwendigen Versicherungen 🛡️
  • Melden Sie sich beim lokalen kantonalen Fonds an 💼.

Welche Versicherungen brauche ich? 🛡️

Wenn Sie eine AG oder GmbH haben und Ihre Angestellten weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie nur das Bundes-Unfallversicherungsgesetz (UVG/LAA) zeichnen.

Wenn Ihre Angestellten mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie eine Unfallversicherung namens UVG/LAA für Berufs- und Nichtberufsunfälle abschließen. Sie können dies bei verschiedenen Versicherern tun, z. B. Axa, Zurich Insurance, Helsana und anderen. Eine ausgezeichnete digitale Lösung ist Helvengo.

Als Selbstständiger sind Sie nicht verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschließen. Sie sind lediglich gesetzlich verpflichtet, sich in Ihrer privaten gesetzlichen Krankenversicherung gegen die Folgen eines Unfalls zu versichern. Dies deckt die Leistungen auf der Ebene der Behandlungskosten ab.

Weitere Versicherungen sind für Ihr Unternehmen empfehlenswert :

  • Haftpflichtversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Sachversicherung (Feuer, Diebstahl, Wasserschäden, Glasbruch)
  • Rechtsversicherung

Muss ich eine Pension für mein Schweizer Startup abschließen?

Wenn die Löhne den jährlichen Betrag von 21.150 CHF übersteigen, sind Sie verpflichtet, Ihre Angestellten bei einer Pensionskasse der zweiten Säule (BVG/BVG) anzumelden.

Außerdem müssen Sie, wenn Sie Angestellte unter 18 Jahren haben, für diese keine Pensionskasse der zweiten Säule (BVG/LPP) abschließen.

Das Unternehmen muss mindestens 50 % der Rente des Arbeitnehmers zahlen und kann sich entscheiden, mehr zu zahlen, sogar bis zu 100 %, wenn es das möchte.

Muss ich mein Startup und meine Angestellten bei einem Schweizer Kanton registrieren?

Sie werden aufgefordert, einen Ausgleichsfonds (AHV/AHV) im Kanton auszuwählen und sich dort als Arbeitgeber zu registrieren. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise in Zürich ansässig ist, müssen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten bei der SVA Zürich registrieren.

Wenn Sie mehrere Filialen in verschiedenen Kantonen haben, müssen Sie diese bei einem bestimmten Fonds in jedem Kanton registrieren. Sie könnten zum Beispiel eine Zweigstelle in Zürich und eine Zweigstelle in Waadt haben. Dann müssen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten bei einem Fonds in jedem Kanton registrieren, zum Beispiel bei der SVA Zürich und der Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS.

Bitte beachten Sie, dass es in einigen Kantonen mehr als einen Ausgleichsfonds gibt. In Genf können Sie beispielsweise wählen, ob Sie sich beim Office cantonal des assurances sociales de Genève oder bei der Fédération des Entreprises Romandes anmelden möchten, die beide im Kanton Genf liegen.

Dieser Ausgleichsfonds deckt Sie für die folgenden Versicherungen und Zulagen ab:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung ;
  • Erwerbsausfallentschädigung ;
  • Arbeitslosenversicherung.

Wenn Sie sich beim Kanton anmelden, erhalten Sie von diesem eine Liste der Sozialabgaben, die Sie in Ihre Lohnsumme einrechnen müssen. Einige dieser Abgaben betreffen nur das Unternehmen, andere können aber auch den Arbeitnehmer betreffen.

Sie erhalten einen Beitrag für die Familienzulagen, den das Unternehmen zur Deckung der Familienzulagen zahlen muss. Bei der Caisse cantonale vaudoise de compensation AVS beispielsweise beträgt dieser Satz in der Regel 2,65 % und wird auf den Lohn erhoben, der Ihren Angestellten ausgezahlt wird. Um es klar zu sagen: Es handelt sich um eine Gebühr nur für das Unternehmen, was bedeutet, dass sie nicht von der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers abgezogen wird.

Darüber hinaus kann es je nach Kanton Abzüge geben, die der Kanton vom Arbeitnehmer verlangt. In Waadt beispielsweise müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 0,06 % des Bruttolohns bezahlen, um die sogenannten kantonalen Ergänzungsleistungen für Familien (EL Familien) zu decken. In Zürich zum Beispiel gibt es keine solche Belastung für den Arbeitnehmer.

Darüber hinaus wird Ihnen der Kanton auch eine AHV-Verwaltungsgebühr liefern. Dabei handelt es sich um die Kosten, die sie Ihnen für die Bearbeitung Ihrer Steuern in Rechnung stellen.

Einige meiner Angestellten sind keine Schweizer. Gibt es etwas, das ich wissen sollte, um sie bei den Schweizer Kantonen anzumelden?

Nicht-schweizerischen Angestellten wird eine Genehmigung erteilt. Diese Genehmigungen sind die folgenden:

Wenn Ihre Angestellten keine C-Lizenz haben, müssen Sie sie bei der Steuereinbehaltungsstelle registrieren. Dabei handelt es sich um eine separate Steuerbehörde innerhalb der Kantonsregierung. In Zürich zum Beispiel müssen Sie Ihre Angestellten bei der Quellensteuer | Kanton Zürich registrieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Angestellten in dem Kanton registrieren müssen, in dem sie wohnen, und nicht in dem Kanton, in dem das Unternehmen ansässig ist. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise in Zürich ansässig ist, Ihre Angestellten aber in Zug wohnen, müssen Sie sich bei der Steuereinbehaltungsstelle mit Quellensteuer - Kanton Zug registrieren.

Das Büro stellt Ihnen eine Steuerabzugsnummer zur Verfügung, die zur Identifizierung Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter verwendet wird, wenn Sie die Steuerabzugsbeträge Ihrer Mitarbeiter jeden Monat einreichen. Da die Unternehmen die Steuerabzugsbeträge einreichen, erlaubt Ihnen das Büro für Steuerabzug, bei der Einreichung einen bestimmten Prozentsatz abzuziehen. Das Büro für Steuerabzug wird Ihnen diesen Prozentsatz bei der Registrierung Ihrer Angestellten mitteilen.

Sie können Ihnen z. B. sagen, dass Sie 2 % des von Ihnen eingereichten Steuerabzugs abziehen können. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie 1.000 CHF an Steuerabzügen einreichen, die von Ihren Angestellten erhoben wurden, nur 980 CHF zahlen müssen und 20 CHF für sich selbst behalten dürfen.

Inkorporationsdienste in der Schweiz 🤝🤝.

Es gibt mehrere Dienste, die Ihnen bei der Gründung eines Schweizer Unternehmens helfen können, z. B. NewCo und Startups.ch. Diese Dienste können den Prozess beschleunigen und die administrativen Details effizient verwalten.

Mithilfe dieser Ressourcen und unter Befolgung der oben beschriebenen Schritte können Sie Ihr Startup in der Schweiz erfolgreich gründen und sich auf Ihre unternehmerische Reise begeben.

Wie Earny Ihnen helfen kann 🤝.

Bei Earny, sind wir auf Dienstleistungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung spezialisiert. Wir verstehen die Feinheiten der Schweizer Lohnbuchhaltungsvorschriften und können Ihnen helfen, Ihre Lohnabrechnungsaufgaben effizient zu verwalten. Unsere fortschrittliche Software vereinfacht die Lohnabrechnungsprozesse und garantiert genaue und transparente Lohnabrechnungslösungen für Ihr Startup. Lassen Sie Ihre Gehaltsabrechnung von uns erledigen, damit Sie sich auf die Entwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren können. Wenden Sie sich noch heute an Earny , um die Verwaltung Ihrer Gehaltsabrechnung zu vereinfachen.

Autorin-Trice
Bassil Eid
Verkaufsleiter

Verkaufsleiter vonEarny und langjähriger Finanzleiter, der mit Startups arbeitet.

Schnellere Lohnabrechnung - mehr Zeit für anderes.
Jeden Monat.