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Ja, das können Sie. Es gibt ein paar einfache Schritte, die Sie dazu befolgen können.
Die vier am häufigsten verwendeten Rechtsformen für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Sie umfassen:
Viele Existenzgründer entscheiden sich für die Gründung einer AG. Der Grund dafür ist, dass sie auf diese Weise Investitionen tätigen und eine günstige Aktienstruktur für Investoren schaffen können.
Wenn Sie eine GmBH als Start-up gründen und planen, Investitionen zu tätigen, müssen Sie Ihre GmBH in eine AG umwandeln. Dies ist ein kostspieliges Unterfangen, da es juristische Arbeit und eine Investition der ursprünglichen Gründer erfordert, um ihr Anfangskapital aufzustocken.
Entscheiden Sie, wie Sie das Eigenkapital unter den Gründern aufteilen wollen, wenn Sie ein Schweizer Start-up gründen. Denken Sie daran, dass Sie bei dieser Aufteilung des Eigenkapitals auch den entsprechenden Betrag an Kapital einbringen müssen. Zum Beispiel, wenn es 2 Gründer gibt und Sie das Kapital gleichmäßig aufteilen wollen, wobei jeder 50% des Startups besitzt. Sie müssen 50 % des erforderlichen Mindestkapitals einbringen.
Das heißt, wenn die Gründer eine AG gründen wollen, die mindestens 50.000 CHF in bar benötigt. Die Gründer müssen jeweils 25.000 CHF in bar in die Gesellschaft einzahlen, was ihrem Anteil entspricht.
Für die Gründung einer GmBH und AG müssen Sie mit einer Bank zusammenarbeiten und ein sogenanntes "Kapitalkonto" eröffnen. Auf diesem Konto können Sie das für die Gründung einer GmBH (CHF 20.000) und einer AG (CHF 100.000 (50.000 in bar, 50.000 in Sachwerten)) erforderliche Mindestkapital hinterlegen.
Sobald Sie dieses Konto eröffnet und das Geld eingezahlt haben, stellt Ihnen die Bank eine Bescheinigung aus, mit der Sie das Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen können.
Die Vorbereitung der Dokumente für das Handelsregister und die Suche nach einem Notar können mühsam sein. Am besten ist es, einen guten Anwalt zu finden, der Ihnen bei der Gründung zu erschwinglichen Kosten helfen kann. Wir empfehlen Lexr , insbesondere wenn Sie im Technologiesektor tätig sind. Die Anwälte helfen Ihnen bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, die Sie bei den Behörden in der Schweiz einreichen müssen.
Auch als Start-up brauchen Sie einen guten Anwalt, wenn Sie sich für eine Kapitalbeschaffung entscheiden oder einen Aktienoptionsplan für Mitarbeiter aktivieren wollen. Achten Sie nur darauf, dass Sie frühzeitig den richtigen Anwalt auswählen.
Wenn die Dokumente vorbereitet sind, muss ein Notar Ihre Identität und Unterschrift beglaubigen. Die Gründer müssen die Dokumente unterschreiben und die Unterschriften müssen nass unterschrieben werden, d.h. keine Docusigns.
Der Notar kann dies durch einen Zoom-Anruf überprüfen. Er wird einfach Kopien Ihrer Pässe oder Ausweisdokumente anfordern. Die Gründer nehmen an dem Zoomgespräch teil und zeigen ihre Pässe und ihr Gesicht per Kamera, damit der Notar die Unterschriften beglaubigen kann.
Dies kann auch persönlich geschehen, wenn Sie dies wünschen.
Ihr Unternehmen wird schließlich in das Handelsregister eingetragen, um seine Gründung zu bestätigen. Sie können dies im zentralen Firmennamenregister der Regierung überprüfen - https://www.zefix.ch/en/search/shab/welcome.
Ja, Sie müssen die erforderlichen Versicherungen abschließen und Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter bei der örtlichen kantonalen Kasse anmelden.
Wenn Sie eine AG oder GmBH haben und Ihre Angestellten weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie sich nur dem Bundesgesetz über die Arbeitsunfälle (UVG) unterstellen.
Wenn Ihre Mitarbeitenden mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie eine Unfallversicherung UVG/LAA für Berufs- und Nichtberufsunfälle abschliessen, die Sie bei verschiedenen Versicherungsanbietern wie Axa, Zürich Versicherung, Helsana und anderen abschliessen können. Eine gute digitale Lösung ist Helvengo.
Als Selbstständige/r müssen Sie keine Unfallversicherung abschließen. Sie sind lediglich gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Folgen eines Unfalls in Ihrer privaten, obligatorischen Krankenversicherung zu versichern. Diese deckt Leistungen in Höhe der Krankheitskosten ab.
Weitere Versicherungen, die für Ihr Unternehmen empfohlen werden, sind:
Übersteigt der Lohn den Jahresbetrag von CHF 21'150.-, sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei einer Pensionskasse der 2. Säule (BVG) anzumelden.
Wenn Sie Arbeitnehmer unter 18 Jahren beschäftigen, brauchen Sie für diese keine 2. Säule (BVG) abzuschliessen.
Übersteigt der Lohn den Jahresbetrag von CHF 21'150.-, sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei einer Pensionskasse der 2. Säule (BVG) anzumelden.
Wenn Sie Arbeitnehmer unter 18 Jahren beschäftigen, brauchen Sie für diese keine 2. Säule (BVG) abzuschliessen.
Das Unternehmen muss mindestens 50 % der Rente des Arbeitnehmers zahlen und kann auf Wunsch sogar bis zu 100 % zahlen.
Sie werden aufgefordert, sich als Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse (AHV) des Kantons anzumelden. Wenn Ihr Unternehmen zum Beispiel in Zürich ansässig ist, müssen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter bei der SVA Zürich anmelden.
Wenn Sie mehrere Zweigstellen in verschiedenen Kantonen haben, müssen Sie diese bei einer bestimmten Kasse im Kanton anmelden. Sie könnten zum Beispiel eine Zweigstelle in Zürich und eine in der Waadt haben. Dann müssen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter bei einer Kasse in jedem Kanton anmelden, zum Beispiel bei der SVA Zürich und der Waadtländer Ausgleichskasse AVS.
Bitte beachten Sie, dass einige Kantone mehr als eine Ausgleichskasse haben. In Genf können Sie sich zum Beispiel beim Office cantonal des assurances sociales de Genève oder bei der Fédération des Entreprises Romandes anmelden, die beide im Kanton Genf angesiedelt sind.
Dieser Ausgleichsfonds deckt die folgenden Versicherungen und Zulagen ab.
Wenn Sie sich beim Kanton anmelden, erhalten Sie eine Liste der Sozialabgaben, die Sie in Ihre Lohnabrechnung aufnehmen müssen. Einige dieser Abgaben betreffen nur das Unternehmen, andere können auch den Arbeitnehmer betreffen.
Sie erhalten eine Familienausgleichsabgabe, die das Unternehmen zur Deckung der Familienzulagen zahlen muss. Bei der kantonalen Ausgleichskasse AVS beispielsweise beträgt dieser Satz in der Regel 2,65 % und wird vom Lohn Ihrer Mitarbeiter abgezogen. Es handelt sich dabei um eine Abgabe, die nur für das Unternehmen gilt, d. h. sie wird nicht von der Lohnabrechnung des Arbeitnehmers abgezogen.
Zusätzlich kann es je nach Kanton Abzüge geben, die der Kanton vom Arbeitnehmer verlangt. In der Waadt wiederum müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 0,06% des Bruttolohns für die so genannten kantonalen Ergänzungsleistungen für Familien (PC Familles) abführen. In Zürich zum Beispiel gibt es keine solche Abgabe für den Arbeitnehmer.
Zusätzlich erhebt der Kanton von Ihnen eine AHV-Verwaltungsgebühr. Das ist die Gebühr, die er Ihnen für die Bearbeitung Ihrer Steuern in Rechnung stellt.
Nicht-schweizerische Arbeitnehmer haben eine Genehmigung erhalten. Diese reichen von den unten genannten.
Wenn Ihre Mitarbeiter keine C-Bewilligung haben, müssen Sie sie bei der Quellensteuerstelle anmelden. Dies ist ein separates Steueramt innerhalb der kantonalen Regierung. In Zürich zum Beispiel müssen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Quellensteuer des Kantons Zürich anmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Arbeitnehmer bei dem Kanton anmelden müssen, in dem sie wohnen, und nicht bei demjenigen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise in Zürich ansässig ist, Ihre Mitarbeitenden aber in Zug wohnen, müssen Sie sich bei der Quellensteuer - Kanton Zug - anmelden.
Das Amt teilt Ihnen eine Quellensteuernummer mit, die zur Identifizierung Ihres Unternehmens und Ihrer Arbeitnehmer dient, wenn Sie jeden Monat die Quellensteuerbeträge für Ihre Arbeitnehmer einreichen. Da es die Unternehmen sind, die die Quellensteuerbeträge einreichen, lässt das Quellensteueramt Sie bei der Einreichung einen bestimmten Prozentsatz abziehen. Die Quellensteuerbehörde teilt Ihnen diesen Prozentsatz bei der Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer mit.
Sie können zum Beispiel sagen, dass Sie 2 % von der von Ihnen eingereichten Quellensteuer abziehen können. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie 1.000 CHF an Quellensteuer einreichen, die von Ihren Arbeitnehmern erhoben wurde, nur 980 CHF zahlen müssen und 20 CHF für sich behalten können.
Für die Gründung eines Schweizer Unternehmens stehen Ihnen zahlreiche Dienstleistungen zur Verfügung. Dienste wie NewCo und Startups.ch können Ihnen helfen, schnell zu gründen und alle administrativen Details zu verwalten.