Wie gründet man ein Start-up in der Schweiz? Was Sie wissen müssen 📝
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Ja, das geht! Die Gründung eines Start-ups in der Schweiz ist ein einfacher Vorgang, den Sie selbstständig durchführen können. Hier sind die wichtigsten Schritte:
In der Schweiz gibt es vier gängige Rechtsformen für die Gründung von Unternehmen:
Viele Start-ups entscheiden sich für die Gründung als AG, da sie so Investoren anziehen und investorenfreundliche Aktienstrukturen schaffen können. Wenn Sie sich jedoch zunächst für die Gründung als GmbH entscheiden und später Investitionen einwerben möchten, müssen Sie Ihre GmbH in eine AG umwandeln, was ein komplexer und kostspieliger Prozess sein kann.
Legen Sie bei der Gründung Ihres Schweizer Start-ups die Kapitalaufteilung unter den Gründern fest. Beachten Sie, dass die Kapitalaufteilung auch eine entsprechende Kapitaleinlage erfordert. Wenn es beispielsweise zwei Gründer gibt und diese vereinbaren, das Kapital zu gleichen Teilen (jeweils 50 %) aufzuteilen, muss jeder Gründer 50 % des erforderlichen Mindestkapitals einbringen.
Für die Gründung einer GmbH oder einer AG müssen Sie bei einer Bank ein „Kapitalkonto“ eröffnen. Über dieses Konto können Sie das erforderliche Mindestkapital für eine GmbH (20'000 CHF) oder eine AG (100'000 CHF, wovon 50 % in Form von Sacheinlagen geleistet werden können) einzahlen. Sobald Sie die Gelder eingezahlt haben, stellt die Bank eine Bescheinigung aus, mit der Sie das Unternehmen beim Handelsregister eintragen lassen können.
Die Vorbereitung der für das Handelsregister erforderlichen Unterlagen und die Suche nach einem Notar können ein komplexer Prozess sein. Es empfiehlt sich, einen zuverlässigen Anwalt wie Lexr hinzuzuziehen, der Ihnen dabei hilft, die Gründung zu erschwinglichen Kosten durchzuführen. Er unterstützt Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und deren Einreichung bei den Schweizer Behörden. Darüber hinaus kann es für zukünftige Kapitalbeschaffungen oder Aktienoptionspläne für Mitarbeiter von Vorteil sein, von Anfang an einen kompetenten Anwalt an Ihrer Seite zu haben.
Sobald die Unterlagen vorbereitet sind, überprüft ein Notar die Identität und die Unterschriften der Gründer. Die Gründer müssen die Unterlagen handschriftlich unterzeichnen (keine digitalen Signaturen). Dies kann im Rahmen eines Zoom-Anrufs erfolgen, bei dem der Notar die Reisepässe und die Identität der Gründer überprüft. Alternativ können auf Wunsch auch persönliche Treffen vereinbart werden.
Ihr Unternehmen wird im Handelsregister eingetragen, wodurch seine Gründung bestätigt wird. Sie können das Register über das zentrale Firmennamenverzeichnis der Regierung einsehen. Mit dieser Bestätigung ist der Gründungsprozess Ihres Start-ups in der Schweiz abgeschlossen.
Nachdem Sie Ihr Start-up gegründet haben, müssen Sie weitere Verpflichtungen erfüllen:
Wenn Sie eine AG oder eine GmbH haben und Ihre Mitarbeiter weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie lediglich das Bundesgesetz über die Berufsunfallversicherung (UVG/LAA) abschließen.
Wenn Ihre Mitarbeitenden mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie eine Unfallversicherung namens UVG/LAA für Berufs- und Nichtberufsunfälle abschliessen. Dies können Sie bei verschiedenen Versicherern wie Axa, Zurich Insurance, Helsana und anderen tun. Eine hervorragende digitale Lösung ist Helvengo.
Als Selbstständiger sind Sie nicht verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschließen. Sie sind lediglich gesetzlich verpflichtet, sich im Rahmen Ihrer obligatorischen privaten Krankenversicherung gegen die Folgen eines Unfalls zu versichern. Diese deckt die Leistungen im Bereich der medizinischen Kosten ab.
Für Ihr Unternehmen werden weitere Versicherungen empfohlen:
Wenn die Löhne den Jahresbetrag von 21'150 CHF übersteigen, sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei einer Pensionskasse der 2. Säule (BVG/LPP) anzumelden.
Wenn Sie zudem Mitarbeiter unter 18 Jahren beschäftigen, müssen Sie für diese keine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule (BVG/LPP) abschließen.
Das Unternehmen muss mindestens 50 % der Rente des Arbeitnehmers zahlen und kann, wenn es dies wünscht, auch einen höheren Betrag, sogar bis zu 100 %, zahlen.
Sie werden gebeten, einen Ausgleichsfonds (AVS/AHV) im Kanton auszuwählen und sich dort als Arbeitgeber anzumelden. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise seinen Sitz in Zürich hat, müssen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden bei der SVA Zürich anmelden.
Wenn Sie mehrere Niederlassungen in verschiedenen Kantonen haben, müssen Sie diese in jedem Kanton bei einem entsprechenden Fonds anmelden. Wenn Sie beispielsweise eine Niederlassung in Zürich und eine im Kanton Waadt haben, müssen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden in jedem Kanton bei einem Fonds anmelden, zum Beispiel bei der SVA Zürich und der Kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Kantons Waadt.
Bitte beachten Sie, dass einige Kantone über mehr als einen Ausgleichsfonds verfügen. In Genf können Sie sich beispielsweise entweder beim kantonalen Sozialversicherungsamt von Genf oder bei der Fédération des Entreprises Romandes registrieren lassen, die beide im Kanton Genf ansässig sind.
Dieser Ausgleichsfonds deckt Sie für folgende Versicherungen und Leistungen ab:
Wenn Sie sich beim Kanton anmelden, erhalten Sie von diesem eine Liste der Sozialabgaben, die Sie in Ihre Lohnsumme einbeziehen müssen. Einige dieser Abgaben betreffen nur das Unternehmen, andere können jedoch auch den Arbeitnehmer betreffen.
Sie erhalten einen Zuschuss zu den Familienzulagen, die das Unternehmen zur Deckung der Familienzulagen zahlen muss. Bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse des Kantons Waadt beispielsweise beträgt dieser Satz in der Regel 2,65 % und wird vom Lohn Ihrer Mitarbeitenden abgezogen. Zur Klarstellung: Es handelt sich hierbei um eine rein unternehmerische Belastung, was bedeutet, dass dieser Betrag nicht vom Lohnzettel des Mitarbeitenden abgezogen wird.
Zudem kann es je nach Kanton zu Abzügen kommen, die der Kanton vom Arbeitnehmer verlangt. Im Kanton Waadt beispielsweise müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 0,06 % des Bruttolohns zur Deckung der sogenannten kantonalen Familienergänzungsleistungen (PC Familles) entrichten. Im Kanton Zürich hingegen entsteht dem Arbeitnehmer keine solche Belastung.
Zudem stellt Ihnen der Kanton eine AHV-Verwaltungsgebühr in Rechnung. Dabei handelt es sich um die Kosten, die Ihnen für die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung berechnet werden.
Nicht-schweizerische Arbeitnehmer erhalten eine Bewilligung. Dabei handelt es sich um folgende Bewilligungen:
Wenn Ihre Mitarbeiter keinen C-Ausweis besitzen, müssen Sie sie bei der Quellensteuerbehörde anmelden. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Steuerbehörde der Kantonsregierung. In Zürich müssen Sie Ihre Mitarbeiter beispielsweise bei der Quellensteuer | Kanton Zürich anmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Mitarbeitenden in dem Kanton anmelden müssen, in dem sie wohnen, und nicht in dem Kanton, in dem sich das Unternehmen befindet. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise seinen Sitz in Zürich hat, Ihre Mitarbeitenden aber in Zug wohnen, müssen Sie sich bei der Quellensteuerstelle des Kantons Zug anmelden.
Die Behörde teilt Ihnen eine Quellensteuernummer zu, die zur Identifizierung Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter dient, wenn Sie monatlich die Quellensteuerbeträge Ihrer Mitarbeiter melden. Da die Unternehmen die Quellensteuerbeträge melden, ermöglicht Ihnen die Quellensteuerbehörde, bei der Meldung einen bestimmten Prozentsatz abzuziehen. Die Steuerbehörde teilt Ihnen diesen Prozentsatz bei der Registrierung Ihrer Mitarbeiter mit.
Beispielsweise könnte man Ihnen mitteilen, dass Sie 2 % der von Ihnen gemeldeten Quellensteuer abziehen können. Das bedeutet: Wenn Sie 1'000 CHF an Quellensteuer melden, die Sie von Ihren Mitarbeitern einbehalten haben, müssen Sie nur 980 CHF zahlen und können 20 CHF für sich behalten.
Es gibt verschiedene Dienste, die Ihnen bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz helfen können, beispielsweise NewCo und Startups.ch. Diese Dienste können den Prozess beschleunigen und die administrativen Details effizient abwickeln.
Mit Hilfe dieser Ressourcen und indem Sie die oben beschriebenen Schritte befolgen, können Sie Ihr Start-up in der Schweiz erfolgreich gründen und Ihren unternehmerischen Weg einschlagen.
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