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Die Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, die vom Bund erhoben wird. Die Unternehmen in der Schweiz sind verpflichtet, von ihren Kunden eine Mehrwertsteuer für die von ihnen verkauften Waren und Dienstleistungen zu erheben.
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen eine Schweizer Mehrwertsteuernummer beantragen, wenn sie unter eine der folgenden Bedingungen fallen:
Sie können eine Schweizer Mehrwertsteuernummer online beantragen. Sie müssen die folgenden Dokumente vorbereiten:
Die Online-Anmeldung ist fünf Seiten lang und kann unten aufgerufen werden.
Der Normalsatz beträgt 7,7 %. Auf Beherbergungsdienstleistungen wie Hotels und Airbnbs wird bis Ende 2027 ein Satz von 3,7 % angewandt.
Für bestimmte Kategorien gilt ein ermäßigter Satz von 2,5 %:
Die oben beschriebene Methode wird als effektive Methode der Mehrwertsteuerberechnung bezeichnet. Die meisten Unternehmen verwenden sie zur Berechnung und Erhebung der Mehrwertsteuer. Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, sich mit den Steuerbehörden auf einen Pauschalsatz zu einigen, der auf Ihrer Branche basiert. Der zu erhebende Steuerbetrag wird dann einfach auf der Grundlage des Umsatzes berechnet, und die Vorsteuer ist nicht Bestandteil der Berechnung. Die Mehrwertsteuererklärung muss bei dieser Methode alle sechs Monate berechnet werden.
Wenn Ihr Kunde in der EU oder im Ausland ansässig ist und Ihr Verkauf als Export gilt, können Sie auf Ihrer Rechnung keine Schweizer Mehrwertsteuer ausweisen. Um Waren in der EU zu verkaufen und die europäische Mehrwertsteuer, die von Land zu Land unterschiedlich ist, abzuziehen, müssen Sie sich in diesen Ländern für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Es ist auch möglich, ein Unternehmen in einem EU-Land zu gründen und es als Plattform für Geschäfte im EU-Gebiet zu nutzen. Allerdings gelten je nach Land bestimmte Schwellenwerte, und ab einem bestimmten Jahresumsatz muss man sich in dem betreffenden Land für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Um den Aufwand für die Eröffnung einer Niederlassung im Ausland oder die Registrierung für die Mehrwertsteuer zu vermeiden, entscheiden sich viele Unternehmen dafür, einen Fiskalvertreter zu beauftragen, bei dem es sich im Wesentlichen um eine lokale Organisation handelt, die ausländische Unternehmen bei steuerpflichtigen Geschäften in dem betreffenden Land vertritt. Der Fiskalvertreter erhält als Gegenleistung für seine Dienste Gebühren und Provisionen.
Sie können wählen, ob Sie die Mehrwertsteuer monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich melden. Die meisten Unternehmen entscheiden sich für eine jährliche Meldung.
Sie verwenden die untenstehende Zahlungsadresse der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV für Ihre Mehrwertsteuerzahlungen oder Überweisungen.
PostFinance, Bern
PC 30-37-5
IBAN (Internationale Bankkontonummer) CH60 0900 0000 3000 0037 5
BIC (Bank Identifier Code): POFICHBEXXX
Unter Mitteilungen müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und den Zahlungsgrund angeben.
Wenn Sie eine Rechnung in Euro oder in einer anderen Währung bezahlt bekommen, müssen Sie den Mehrwertsteueranteil in Schweizer Franken umrechnen, indem Sie entweder den von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV veröffentlichten monatlichen Durchschnittskurs oder den Tageskurs (Verkauf) verwenden.
Die von der ESTV veröffentlichten Wechselkurse finden Sie unten:
Der vom Steuerpflichtigen gewählte Umrechnungskurs muss mindestens für einen Steuerzeitraum beibehalten werden. Eine Änderung ist nur zu Beginn eines neuen Steuerzeitraums möglich.